Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Bei der Einstufung wird der Unterstützungsbedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung erfasst.

 

Pflegestufe 1 bedingt mindestens 45 Minuten tägliche Unterstützung bei der Grundpflege, dazu hauswirtschaftliche Versorgung.

 

Pflegestufe 2 bedingt einen bestimmten Bedarf an Hilfe bei der Grundpflege, (mehrmals täglich, mindestens 120 Minuten), außerdem hauswirtschaftliche Versorgung.

 

Pflegestufe 3 bekommen Personen, die bei der Grundpflege mindestens 240 Minuten und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Hier finden Sie uns:

Krankenpflege Kretzer GmbH
Oldentruper Str. 104
33604 Bielefeld

Hier erreichen Sie uns:

 

Tel.: 0521/2700101

Fax: 0521/2702868

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